- Name des Unfallverursachers (Versicherungsnehmer)

- amtliches Kennzeichen (Versicherungsnehmer)

- Unfalltag

- Unfallort

- Fahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil 1

- oder Fahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil 2

- Versicherung

- Versicherungsnummer

- Polizei- oder Unfallbericht

Gutachten-Erstellung

Schicken Sie uns die genannten Daten per E-Mail zu: info@sv-schanz.de 
oder
Übergeben Sie uns die Daten bei der Unfallbesichtigung Ihres Fahrzeugs
 
 
Info: Aktueller Stand der Schadenregulierung, siehe ARD Mediathek (Wir übernehmen keine Haftung für den verlinkten Inhalt).

Folgende Unterlagen werden für eine Gutachtenerstellung / -bearbeitung benötigt

Info: Aktueller Stand der Schadenregulierung, siehe ARD Mediathek (Wir übernehmen keine Haftung für den verlinkten Inhalt).

- Name des Unfallverursachers (Versicherungsnehmer)
- amtliches Kennzeichen (Versicherungsnehmer)
- Unfalltag
- Unfallort
- Fahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil 1
- oder Fahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil 2

- Versicherung
- Versicherungsnummer
- Polizei- oder Unfallbericht

- Name des Unfallverursachers (Versicherungsnehmer)
- amtliches Kennzeichen (Versicherungsnehmer)
- Unfalltag
- Unfallort
- Fahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil 1
- oder Fahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil 2

- Versicherung
- Versicherungsnummer
- Polizei- oder Unfallbericht

Schicken Sie uns die genannten Daten per E-Mail zu: info@sv-schanz.de 
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Übergeben Sie uns die Daten bei der Unfallbesichtigung Ihres Fahrzeugs

 

Sie hatten einen Unfall? (Hilfe für die Schadenabwicklung)


Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das gesetzliche Recht einen Gutachter Ihrer Wahl zu nehmen. Sie müssen hierbei nicht auf die regulierende Versicherung (Versicherung des Unfallverursachers) für eine Beauftragung Ihres Gutachters warten.
Sie können sich Ihren Gutachter frei auswählen. Die Kosten für das Gutachten muss in einem unverschuldetem Schadenereignis in Deutschland (Haftplichtschaden) die regulierende Versicherung übernehmen.


Wir erstellen für Sie ein seriöses unparteiisches Gutachten. Ausnahmeregel: Bagatellschaden (Beispiel: nur leichter Lackkratzer am Stoßfänger). Hierbei handelt es sich für einen Laien deutlich und einfach erkennbar leichten Schaden am Fahrzeug, dessen Schadenhöhe unterhalb der 1.000 Euro befindet. Rufen Sie uns an!


Wir teilen Ihnen unkompliziert mit, ob solch ein Sonderfall bei Ihnen vorliegt. In einem Haftpflicht-Schadenfall haben Sie eventuell auch noch Ansprüche auf eine anfallende Wertminderung!!! Wir prüfen Anhand der Fahrzeugdaten und Schadenkalkulation, ob in Ihrem Fall eine Wertminderung anfällt und errechnen und analysieren diese.